Beschluss:
1.
Der Rat stellt
gemäß §4c der Betriebssatzung der Bühnen der Stadt Köln i.V.m. §26 Abs. 2 der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) den
Jahresabschluss zum 31.08.2008, sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr
01.09.2007 bis 31.08.2008, mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom
16. Februar 2009 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche
Warentreuhand AG, fest.
2.
Der Bilanzgewinn
für das Geschäftsjahr vom 01.09.2007 bis 31.08.2008 in Höhe von 327.253,88€
wird wie folgt verwendet:
-
Zuführung zu
einer zweckgebundenen Rücklage für Betriebsmittel
3.
Der
Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
4.
Dem
Betriebsausschuss wird Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt