Es besteht
interfraktionell Einvernehmen darüber, dass das Sportamt rechtzeitig
entsprechend der Antragstellung eingebunden werden muss.
Herr Uckermann führt
aus, dass die Einbindung der Sportverwaltung auch ohne diesen Antrag erfolgen
müsste, und zwar bei allen stadtentwicklungspolitischen Projekten. Außerdem
sieht er die Notwendigkeit, auch die Bezirksvertretungen generell mit
einzubinden und kündigt hierzu einen Antrag für die nächste Sitzung an.
Beschluss:
Der Sportausschuss
beauftragt die Verwaltung,
·
das
Sportamt vorab in alle Planungen und die Entwicklung von Neubau-, Umbau- und
Renovierungsarbeiten an Gebäuden, die der Sportnutzung dienen, einzubinden,
damit die Belange des Vereins- und Breitensports berücksichtigt werden können.
den Ausschuss
rechtzeitig über beabsichtigte Baumaßnahmen zu informieren. Zudem ist der
Ausschuss in die Planung der Maßnahmen, die Nutzungseinschränkungen minimieren
und/oder kompensieren sollen, einzubinden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt