Beschluss:

 

I. Beschlussvorschlag gemäß Antrag der SPD:

 

Die Vorlage wird zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die SPD abgelehnt.

 

 

II. Beschluss gemäß Verwaltungsvorlage:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss,

1.         beschließt nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen nördlich der Bahnunterführung Longericher Straße, östlich der Hugo-Junkers-Straße bis in Höhe des Grundstücks Hugo-Junkers-Straße Hs.-Nr. 12 mit einer Länge von ca. 530 m und einer mittleren Tiefe von ca. 90 m (nicht mehr benötigte Teilfläche der Bahnanlage Verschiebebahnhof Köln-Nippes) in Köln-Longerich —Arbeitstitel: Gewerbegebiet Hugo-Junkers-Straße in Köln-Longerich— aufzustellen mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) und ein Industriegebiet nach § 9 BauNVO sowie den Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen festzusetzen.

2.         nimmt das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 1.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die SPD zugestimmt.