Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1. aufgrund
von § 27c Absatz 1 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur
Entwicklung von Natur und Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW.S.568), zuletzt geändert am 19.
Juni 2007 (GV.NRW.S.216), ber. 15. August 2007 (GVBl.S.316), über die zum
Änderungsentwurf eingegangenen Bedenken und Anregungen gemäß dem Inhalt der
Anlage 1,
2. aufgrund § 29 Absatz 1 LG, in Verbindung mit § 16 Absatz 2 LG, in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung – in bei Erlass der Satzung geltenden Fassung – die 10. Änderung des Landschaftsplans Köln gemäß dem Inhalt der Anlagen 2 und 3.
Der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün verzichtet auf eine erneute Vorlage bei gleichlautendem Beschluss der nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.