Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich zwischen der Kerpener Straße, der östlichen Grenze der Baugrundstücke Lindenthalgürtel 20 bis 46 sowie der Ostgrenze des Baugrundstückes Gleueler Straße 88, Gleueler Straße, Joseph-Stelzmann-Straße, Bardenheuerstraße und Robert-Koch-Straße einschließlich der Flächen östlich der Robert-Koch-Straße zwischen Kerpener Straße und Robert-Koch-Straße Nr. 22 in einer Tiefe von ca. 120 m in Köln-Lindenthal –Arbeitstitel: "Universitätsklinik Köln" in Köln-Lindenthal– aufzustellen mit dem Ziel, ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Klinik, Forschung und Lehre festzusetzen;
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept für den Bereich der "Universitätsklinik Köln" in Köln-Lindenthal zur Kenntnis (Anlage 3) und
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt – mit den Anmerkungen zu Protokoll.