Kenntnis genommen
Laut RM Wolf ist das
Ergebnis, insbesondere für die Sportvereine, nicht zufriedenstellend. Hier
müssen interfraktionell über die Landespolitik Anstrengungen für eine positive
Entwicklung des OGTS-Projektes unternommen werden. Frau Dr. Klein weist darauf
hin, dass die Umsatzsteuer zumindest dann entfällt, wenn Träger und Vereine
über Jugendhilfeträgerschaft arbeiten. Insofern klärt die Jugendverwaltung, ob
die Sportvereine die Anerkennung als Jugendhilfeträger erhalten können. Die
Überlegung von Herrn Uckermann, inwieweit das Trägertestat für Sportvereine
aufgrund ihrer automatischen Mitgliedschaft in der Sportjugend ( ist
Jugendhilfeträger ) erfüllt sein könnte, wird die Verwaltung prüfen. Über das
Prüfergebnis werden Sportausschuss und Jugendhilfeausschuss informiert.