Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit der Errichtung der landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle sowie der Remise einverstanden.

 

Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gemäß § 69 (1) a) aa) von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplanes unter der Maßgabe zu, dass eine Rückbauverpflichtung im Falle der Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung als Auflage in den Befreiungsbescheid aufgenommen wird.

 

Herr Moers sagt zu, dass die Auflage Bestandteil des Befreiungsbescheides ist.


Abstimmungsergebnis:

 

Bei 12 Ja Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig beschlossen.