TOP Ö 2.1.3: Anfrage von Herrn Meid vom 15.12.2008 hier: Bodenproben des Golfplatzes Köln-Porz-Libur Zuständig ist das Umwelt- und Verbraucherschutzamt (572 und 573) Beirat ist mit der Beantwortung nicht einverstanden. Die Nachfragen wurden erneut an 572 gesandt.