TOP Ö 2.1.4: Anfrage von Herrn Simon vom 15.12.2008 hier: geplante Umgehungsstraße Gewerbegebiet Fühlingen Zuständig ist das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (67) Die Antwort liegt vor und wurde zur Sitzung am 16.02.2009 umgedruckt. Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag wurde mit der Niederschrift zur Sondersitzung vom 02.03.2009 umgedruckt. Bitte beide Umdrucke zur aktuellen Sitzung mitbringen.