TOP Ö 2.1.11: Anfrage von Herrn Simon vom 16.03.2009 hier: B-Pläne Wohnen am Strom, An der Rather Burg und Gereonshof Zuständig ist das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (67) Beantwortung wurde zwecks verwaltungsinterner Überarbeitung zurückgezogen