Beschluss:

 

Der Rat nimmt gem. § 22 Abs. 4 GemHVO Kenntnis von den in den Anlagen dargestellten beabsichtigten Übertragungen von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2009.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig zugestimmt