Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 4009 Bl. 2 für das Gebiet zwischen Parkgürtel, tiefer gelegte Schnellstraße K 4, Wöhlerstraße, Nußbaumerstraße und Ottostraße in Köln-Neuehrenfeld —Arbeitstitel: Ottostraße in Köln-Neuehrenfeld— nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2  414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mit großer Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln zugestimmt.