Beschluss:

 

Der Rat beschließt

 

1.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 67480/03 für das Gebiet zwischen der Niehler Straße im Westen, der Xantener Straße im Norden, dem Johannes-Gies­berts-Park im Osten und der Franz-Clouth-Straße im Süden in Köln-Nippes —Arbeitstitel: Clouth-Gelände in Köln-Nippes— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

2.      den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 67480/03 nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

3.      den Bebauungsplan Nr. 67480/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.