Beschluss:
Der Rat erkennt den Bedarf zur Instandsetzung der
„Mülheimer Brücke“ an und beauftragt die Verwaltung mit der Planung der
Instandsetzung der Mülheimer Brücke
einschließlich der Vorlandbrücken und
der Vorbereitung der Ausschreibung. Der Rat beauftragt die Verwaltung
mit der Durchführung des erforderlichen VOF-Verfahrens zur Vergabe der Planungsleistungen
an ein externes Ingenieurbüro. Die
Realisierung der Planung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.