Beschluss:
Der Rat
a) beauftragt die Verwaltung zur teilweisen Umsetzung des Konjunkturpaketes II mit der Durchführung der in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen. Sofern Vorhaben erst nach der Änderung des Artikels 104b des Grundgesetzes realisiert werden können, erfolgt die Beschlussfassung vorbehaltlich der entsprechenden Gesetzesänderung.
b) beschließt
zur Realisierung dieser Maßnahmen über-/außerplanmäßige Aufwendungen bzw.
Auszahlungen in Höhe von 42.741.027 € Hj 2009
Deckung erfolgt durch entsprechende Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen aus dem
Konjunkturpaket II.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die über-/außerplanmäßigen Aufwendungen sowie
die Mehrerträge und –einzahlungen entsprechend der Inanspruchnahme den sachlich
zuständigen Teilergebnis- und Teilfinanzplänen zuzuordnen.
c) erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Anlage 1 aufgeführten Ersatzmaßnahmen bei Bedarf je Dezernat in der vorgeschlagenen Reihenfolge in Anspruch genommen werden. Bei einer dezernatsübergreifenden Inanspruchnahme der Ersatzmaßnahmen ist die vorherige Entscheidung des Rates einzuholen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.