Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat

 

a)     beauftragt die Verwaltung zur teilweisen Umsetzung des Konjunkturpaketes II mit der Durchführung der in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen. Sofern Vorhaben erst nach der Änderung des Artikels 104b des Grundgesetzes realisiert werden können, erfolgt die Beschlussfassung vorbehaltlich der entsprechenden Gesetzesänderung.

 

b)     beschließt zur Realisierung dieser Maßnahmen über-/außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen in Höhe von     42.741.027 € Hj 2009

Deckung erfolgt durch entsprechende Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen aus dem Konjunkturpaket II.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die über-/außerplanmäßigen Aufwendungen sowie die Mehrerträge und –einzahlungen entsprechend der Inanspruchnahme den sachlich zuständigen Teilergebnis- und Teilfinanzplänen zuzuordnen.

 

c)      erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Anlage 1 aufgeführten Ersatzmaßnahmen bei Bedarf je Dezernat in der vorgeschlagenen Reihenfolge in Anspruch genommen werden. Bei einer dezernatsübergreifenden Inanspruchnahme der Ersatzmaßnahmen ist die vorherige Entscheidung des Rates einzuholen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.