Sitzung: 15.06.2009 STA/0048/2009
Antrag: Städtebauliches Planungskonzept "Waldbadviertel Langendahlweg" in Köln-Ostheim
Beschluss: endgültig abgelehnt
I. Beschlussvorschlag
gemäß Änderungsantrag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt.
1. Das Planungskonzept erhält den Namen „Langendahlweg“.
2. Um eine abwechslungsreiche und hochwertige Architektur zu erhalten,
wird der Vorhabenträger aufgefordert, für einzelne Häusergruppen bzw. -typen
architektonische Qualifizierungsmaßnahmen (Wettbewerbe, Mehrfachbeauftragungen)
durchzuführen.
3. Der Vorhabenträger wird aufgefordert nachzuweisen, wie er bei den
künftigen Bewohnerinnen und Bewohnern der Siedlung die Nutzung der Tiefgaragen
durchsetzen will.
4. Punkt 9 der Anlage 7 (Stellungsnahme der Verwaltung zum Beschluss der
Bezirksvertretung und Teil des Beschlussvorschlages) erhält folgende neue
Fassung:
„Die vorgesehene Wohnbebauung, insbesondere der Geschosswohnungsbau, ist,
sowohl was die Anzahl der Wohneinheiten als auch die vorgesehenen Standorte
angeht, kritisch zu überprüfen. Es ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld der Rad-
und Fußwege insbesondere im nordöstlichen Bereich eine Ein- oder
Zweifamilienhausbebauung möglich ist, um die soziale Kontrolle zu verstärken.
Die neue Siedlung soll für Bürgerinnen und Bürger aller Einkommensschichten
attraktiv sein. Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt jedoch wegen der weit
überdurchschnittlichen Anzahl geförderter Wohnungen in Ostheim ab, dass der
Vorhabenträger im Rahmen des Projektes weiteren geförderten Wohnungsbau
vorsieht. Der Ratsbeschluss, der einen 25%igen Anteil geförderter Wohnungen
fordert, findet daher hier keine Anwendung.“
Neben dem Bebauungsplanverfahren fordert der Stadtentwicklungsausschuss:
a. Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Stadtentwicklungsausschuss, dem
Verkehrsausschuss und der Bezirksvertretung Kalk den Sachstand und die weiteren
Schritte zur Realisierung der Ortsumgehung Ostheim darzustellen.
b. Die KVB werden aufgefordert, einen Überblick über den Auslastungsgrad
der die Haltestelle Ostheim bedienenden Linien zu geben und ggf. Möglichkeiten
für Kapazitätsausweitungen darzustellen. In diesem Zusammenhang soll die
Wiedereinführung der Linien 2 ab Ostheim z.B. bis Deutz/Messe geprüft werden.
Sollten die stadtbeteiligten bzw.
städtischen Gesellschaften GAG und KVB nicht bereit sein, die in diesem
Beschluss genannten Forderungen zu erfüllen, so wird die Verwaltung
aufgefordert, die nötigen Beschlüsse herbeizuführen, die Gesellschaften über
die Hauptversammlungen zur Erfüllung der Vorgaben zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die FDP abgelehnt.