I. Beschlussvorschlag gemäß Änderungsantrag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt.

1. Das Planungskonzept erhält den Namen „Langendahlweg“.

2. Um eine abwechslungsreiche und hochwertige Architektur zu erhalten, wird der Vorhabenträger aufgefordert, für einzelne Häusergruppen bzw. -typen architektonische Qualifizierungsmaßnahmen (Wettbewerbe, Mehrfachbeauftragungen) durchzuführen.

3. Der Vorhabenträger wird aufgefordert nachzuweisen, wie er bei den künftigen Bewohnerinnen und Bewohnern der Siedlung die Nutzung der Tiefgaragen durchsetzen will.

4. Punkt 9 der Anlage 7 (Stellungsnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung und Teil des Beschlussvorschlages) erhält folgende neue Fassung:
„Die vorgesehene Wohnbebauung, insbesondere der Geschosswohnungsbau, ist, sowohl was die Anzahl der Wohneinheiten als auch die vorgesehenen Standorte angeht, kritisch zu überprüfen. Es ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld der Rad- und Fußwege insbesondere im nordöstlichen Bereich eine Ein- oder Zweifamilienhausbebauung möglich ist, um die soziale Kontrolle zu verstärken.
Die neue Siedlung soll für Bürgerinnen und Bürger aller Einkommensschichten attraktiv sein. Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt jedoch wegen der weit überdurchschnittlichen Anzahl geförderter Wohnungen in Ostheim ab, dass der Vorhabenträger im Rahmen des Projektes weiteren geförderten Wohnungsbau vorsieht. Der Ratsbeschluss, der einen 25%igen Anteil geförderter Wohnungen fordert, findet daher hier keine Anwendung.“

Neben dem Bebauungsplanverfahren fordert der Stadtentwicklungsausschuss:

a. Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Stadtentwicklungsausschuss, dem Verkehrsausschuss und der Bezirksvertretung Kalk den Sachstand und die weiteren Schritte zur Realisierung der Ortsumgehung Ostheim darzustellen.

b. Die KVB werden aufgefordert, einen Überblick über den Auslastungsgrad der die Haltestelle Ostheim bedienenden Linien zu geben und ggf. Möglichkeiten für Kapazitätsausweitungen darzustellen. In diesem Zusammenhang soll die Wiedereinführung der Linien 2 ab Ostheim z.B. bis Deutz/Messe geprüft werden.

Sollten die stadtbeteiligten bzw. städtischen Gesellschaften GAG und KVB nicht bereit sein, die in diesem Beschluss genannten Forderungen zu erfüllen, so wird die Verwaltung aufgefordert, die nötigen Beschlüsse herbeizuführen, die Gesellschaften über die Hauptversammlungen zur Erfüllung der Vorgaben zu veranlassen.


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die FDP abgelehnt.