Beschluss:
Der Rat setzt die Anzahl der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden mit zwei Stellvertretern fest.
Der Beschluss gilt auf Grund besonderer Vorschriften ausdrücklich nicht für den
- Hauptausschuss
- Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- Kreiswahlausschuss
- Wahlausschuss für die Kommunalwahl
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.