Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat setzt die Anzahl der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden mit zwei Stellvertretern fest.

 

Der Beschluss gilt auf Grund besonderer Vorschriften ausdrücklich nicht für den

 

-           Hauptausschuss

 

-           Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

 

-           Kreiswahlausschuss

 

-           Wahlausschuss für die Kommunalwahl


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.