Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 24.08.2009 WA/037/2009 |
Beschluss: | ungeändert beschlossen |
Vorlage: | 3046/2009 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Beschlussvorlage Ausschuss 43 KB | |
![]() | Anlage 2 198 KB | |
![]() | Anlage 1 (Plan) 353 KB | |
![]() | Anlage 3 (Plan) 1 MB |
Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss die Annahme folgenden Beschlussvorschlages:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. den Aufstellungsbeschluss vom 10.11.2005 betreffend den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 62460/02 —Arbeitstitel: Vitalisstraße/Girlitzweg in Köln-Vogelsang— um das Gebiet der Flurstücke 2631, 2632 und 2053 nordwestlich des Wasseramselweges, Teilflächen des Flurstücks 2069 nördlich des Teichrohrsängerweges, Teilflächen des Flurstücks 4199/225 östlich der Vitalisstraße sowie der Bahnunterführung zwischen Girlitzweg und Widdersdorfer Straße einschließlich einer Teilfläche der Widdersdorfer Straße zu erweitern und um den Bereich südlich des Girlitzweges zu reduzieren;
2. den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 62460/02 für das Gebiet zwischen Vitalisstraße, Girlitzweg, Bahnunterführung Girlitzweg/Widdersdorfer Straße, Widdersdorfer Straße, Girlitzweg, Am Wassermann, Nordwestgrenze des Flurstücks 2632, West- und Nordgrenzen der Flurstücke 2053 und 2062, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2067, Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 2069, sowie Südgrenze des Flurstücks 1231 alle Flur 76 der Gemarkung Müngersdorf in Köln-Vogelsang nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt