Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. das
mit seinem Beschluss vom 23.11.2000 nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
eingeleitete Bebauungsplanverfahren (Vorhaben- und Erschließungsplan) für das
Gebiet beidseitig der Widdersdorfer Straße südöstlich der Bebauung
Widdersdorfer Straße Nrn. 399 - 403 und 264 sowie des Kindergartens Vitalisstr.
293 und nordwestlich der Bebauung Widdersdorfer Straße Nrn. 260 und 371 in
Köln-Müngersdorf –Arbeitstitel: Neue Vitalisstraße in Köln-Müngersdorf– mit dem
Ziel, ein Gewerbegebiet festzusetzen, einzustellen;
2. nach
§ 2 Abs. 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a
BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der Eisenbahntrasse im
Norden, den Grundstücksgrenzen zur bestehenden Gewerbebebauung im Osten, dem
TechnologiePark Köln im Süden und der Josef-Lammerting-Allee und der Neuen
Vitalisstraße im Westen in Köln-Müngersdorf –Arbeitstitel: Neue Vitalisstraße
in Köln-Müngersdorf– aufzustellen mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet als Ergänzung
zum angrenzenden TechnologiePark festzusetzen;
3. den überarbeiteten
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 62461/02 (gemäß den Vorgaben der Anlage 9) für
das Gebiet zwischen der
Eisenbahntrasse im Norden, den Grundstücksgrenzen zur bestehenden
Gewerbebebauung im Osten, dem TechnologiePark Köln im Süden und der
Josef-Lammerting-Allee und der Neuen Vitalisstraße im Westen in
Köln-Müngersdorf nach § 3 Abs. 2 BauGB in Anwendung des
beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der überarbeiteten Begründung (gemäß
den Vorgaben der Anlage 9) und den nach Einschätzung der Gemeinde
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich
auszulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt