Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.      das mit seinem Beschluss vom 23.11.2000 nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitete Bebauungsplanverfahren (Vorhaben- und Erschließungsplan) für das Gebiet beidseitig der Widdersdorfer Straße südöstlich der Bebauung Widdersdorfer Straße Nrn. 399 - 403 und 264 sowie des Kindergartens Vitalisstr. 293 und nordwestlich der Bebauung Widdersdorfer Straße Nrn. 260 und 371 in Köln-Müngersdorf –Arbeitstitel: Neue Vitalisstraße in Köln-Müngersdorf– mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet festzusetzen, einzustellen;

2.      nach § 2 Abs. 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der Eisenbahntrasse im Norden, den Grundstücksgrenzen zur bestehenden Gewerbebebauung im Osten, dem TechnologiePark Köln im Süden und der Josef-Lammerting-Allee und der Neuen Vitalisstraße im Westen in Köln-Müngersdorf –Arbeitstitel: Neue Vitalisstraße in Köln-Müngersdorf– aufzustellen mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet als Ergänzung zum angrenzenden TechnologiePark festzusetzen;

3.      den überarbeiteten Bebauungsplan-Entwurf Nr. 62461/02 (gemäß den Vorgaben der Anlage 9) für das Gebiet zwischen der Eisenbahntrasse im Norden, den Grundstücksgrenzen zur bestehenden Gewerbebebauung im Osten, dem TechnologiePark Köln im Süden und der Josef-Lammerting-Allee und der Neuen Vitalisstraße im Westen in Köln-Müngersdorf nach § 3 Abs. 2 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der überarbeiteten Begründung (gemäß den Vorgaben der Anlage 9) und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.


Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt