Zusatz: Sammelumdruck vom 29.06.2009

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

 

Der Rat beschließt

1.      über die zum Entwurf betreffend die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69459/03 für das Gebiet zwischen Brügelmannstraße, Wolfgang-Anheisser-Straße, nordwestliche Grenze des Flurstücks 881, Linie ca. 30 m östlich und parallel der Straße An den Gelenkbogenhallen, nördliche Grenze der DB-Trasse Köln-Düsseldorf, westliche Grenze der Flurstücke 897 und 913, An den Gelenkbogenhallen und südliche sowie westliche Grenze der Flurstücke 904 und 905 (alle Gemarkung Deutz, Flur 33) in Köln-Deutz –Arbeitstitel: 1. Änderung Büropark Deutz-Mülheimer Straße in Köln-Deutz– eingegangene Stellungnahme gemäß Anlage 2;

2.      den Entwurf betreffend die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69459/03 nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Anlage 3 zu ändern;

3.      die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69459/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Abs. 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt