Beschluss:

Der Ausschuss beschließt die Fortführung der Bergungsarbeiten an der Unglücksstelle Severinstr. nach Variante 2a der Machbarkeitsstudie der beauftragten Gutachter Smoltczyk & Partner GmbH vom 31. Juli 2009 mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 3.927.000 € (3,3 Mio. € netto) entsprechend den technischen Erfordernissen gegebenenfalls modifiziert mit einer zusätzlichen Bohrpfahlwand als Variante 3 mit Kosten in Höhe von 4.165.000 € (3,5 Mio. € netto) und beauftragt die Verwaltung, unverzüglich die hierfür notwendigen Schritte zu veranlassen. Zur Finanzierung beschließt er einen überplanmäßigen zahlungswirksamen Aufwand in Höhe von max. 4,2 Mio € im Teilplan 0401 – Wissenschaftliche Museen und Archive, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

 

Der überplanmäßige Bedarf wird durch zahlungswirksame Mehrerträge im Teilfinanzplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 2 – Zuwendungen und allg. Umlagen gedeckt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.