Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss die Annahme folgenden Beschlussvorschlages:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt,
nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten
Verfahrens nach § 13a BauGB den Bebauungsplan Nr. 66458/11 für das
Gebiet zwischen Gereonstraße, westliche sowie nordwestliche Grenze des
Flurstücks 325, nordwestliche sowie nordöstliche Grenze des Flurstücks 326 und
östliche Grenze der Flurstücke 325 sowie 507/156 (alle Gemarkung Köln, Flur 24)
in Köln-Altstadt/Nord —Arbeitstitel: Gereonstr. 16 - 32 in
Köln-Altstadt/Nord— aufzustellen;
2. beauftragt
die Verwaltung, für den Bereich Gereonstr. 16 - 32 den
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 66458/11 unter Berücksichtigung der Anlagen 3
und 4 auszuarbeiten und nach § 3 Abs. 2 BauGB in Anwendung des beschleunigten
Verfahrens nach § 13a BauGB mit Begründung öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt