Beschluss:

 

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss die Annahme folgenden Beschlussvorschlages:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.      beschließt, nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB den Bebauungsplan Nr. 66458/11 für das Gebiet zwischen Gereonstraße, westliche sowie nordwestliche Grenze des Flurstücks 325, nordwestliche sowie nordöstliche Grenze des Flurstücks 326 und östliche Grenze der Flurstücke 325 sowie 507/156 (alle Gemarkung Köln, Flur 24) in Köln-Altstadt/Nord —Arbeitstitel: Gereonstr. 16 - 32 in Köln-Altstadt/Nord— aufzustellen;

2.      beauftragt die Verwaltung, für den Bereich Gereonstr. 16 - 32 den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 66458/11 unter Berücksichtigung der Anlagen 3 und 4 auszuarbeiten und nach § 3 Abs. 2 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit Begründung öffentlich auszulegen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt