Beschluss:

 

Der Rat überträgt nach § 91 Abs. 1a Landeswassergesetz NRW (LWG) die hoheitliche Aufgabe der Gewässerunterhaltung und des -ausbaus der Bäche auf dem Gebiet der Stadt Köln - sonstige Gewässer gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 LWG - im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB). Er beauftragt die Verwaltung, den öffentlich-rechtlichen Vertrag in der als Anlage I beigefügten Fassung abzuschließen. Die Anlagen 2 und 3 des Vertrages - Auflistung des Anlagevermögens – sind vor Vertragsschluss einvernehmlich mit den StEB zu erstellen.

 

Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Aufsichtsbehörde sowie aus steuerlichen oder sonstigen Gründen Änderungen des Vertrages als notwendig und zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird.

 

Der Rat erklärt weiter sein Einverständnis, dass die StEB an Stelle der Stadt Mitglied in den Verbänden, die Bäche auf dem Gebiet der Stadt Köln unterhalten, werden.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke.Köln zugestimmt.