Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat erkennt den Bedarf zur Instandsetzung und zum Teilersatzneubau der rechtsrheinischen Rampe der Deutzer Brücke an und beauftragt die Verwaltung mit der Planung der durchzuführenden Arbeiten und der Vorbereitung der Ausschreibung. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe der Planungsleistungen an ein externes Ingenieurbüro. Die Realisierung der Planung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.