Beschluss:
1. Der
Rat stellt gem. § 4 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
(EigVO NRW) i.V.m. § 4 der Betriebssatzung des Abfallwirtschaftsbetriebes der
Stadt Köln den Jahresabschluss 2008 für den Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt
Köln fest.
2. Der
Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
3. Der ausgewiesene Jahresüberschuss 2008 beträgt 1.749.733,56 €. Der Jahresüberschuss 2008 wird zur Verrechnung mit bestehenden Verlusten aus Vorjahren verwendet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.