Beschluss:
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtteil Mülheim am 20.12.2009 von 13:00-18:00 Uhr.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.