Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtteil Mülheim am 20.12.2009 von 13:00-18:00 Uhr.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.