Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, einen Bebauungsplan nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) mit Festsetzungen nach § 9 Abs 2 a BauGB für das Gebiet zwischen Ackerstraße, Dellbrücker Straße, Hermann-Kunz-Straße, Kniprodestraße, Herlerstraße in Köln-Buchheim aufzustellen mit dem Ziel, Einzelhandel auszuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion Grüne-Linke und Zustimmung Herrn BV Haarmann abgelehnt.