Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem STEA, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70369/03 gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet zwischen Falderstraße, Alte Kirchgasse, Auf dem Hügel und der Bergstraße in Köln-Sürth—Arbeitstitel: Bergstraße in Köln-Sürth, 2. Änderung— als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB einzuleiten;
2. den Änderungsentwurf mit gestalterischen Festsetzungen nach § 3 Abs. 2 BauGB mit der der Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend: Frau Stucken, Herr Dr. Metka)