Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem STEA, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Grundstück Rondorfer Str. 5 —Arbeitstitel: "Rondorfer Str. 5" in Köln-Marienburg— einzuleiten mit dem Ziel, ein Büro- und Kanzleigebäude festzusetzen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei 1 Enthaltung aus der SPD-Fraktion abgelehnt. (Nicht anwesend: Frau Stucken, Herr Dr. Metka)