ergänzter Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des geänderten
städtebaulichen Planungskonzepts (siehe Anlage 3 a) und unter
Berücksichtigung der Punkte 2., 3., 5, 6. und 7. der Bezirksvertretung
Rodenkirchen (siehe Anlagen 2 und 4) den Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten.
Es ist 30% öffentlich geförderter Wohnungsbau
zu ermöglichen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.