Beschluss:

 

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit der geplanten Erweiterung der drei Radwege einverstanden. Aufgrund des geringeren Ausmaßes an Baum- und Strauchrodungen entscheidet sich der Beirat im Fall der Radwege Weißer Bogen für die vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik verfolgte Variante 2 und im Falle Vorgebirgspark für die ursprünglich vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik verfolgte Variante 1. Im Falle des Radweges Militärring wird den Ausbauplanungen unter der Maßgabe zugestimmt, dass jenseits von Hauptverkehrslinien eine Vorfahrtsregel Radfahrer vor Autos getroffen wird und Hinweisschilder auf querende Radfahrer an den Straßenkreuzungen aufgestellt werden.

 

Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 69 (1) aa) LG NW von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans zu. Die Eingriffs-/ Ausgleichbilanzierung ist dem Beirat noch in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen.


Abstimmungsergebnis:

1. Abstimmung über die dargestellten Varianten:

 

 

Weißer Bogen (Variante 2):

 

Bei 10 Ja Stimmen und 3 Enthaltungen einstimmig zugestimmt.

 

Vorgebirgspark (Variante 1):

 

Bei 11 Ja Stimmen, 1 Nein Stimme und 1 Enthaltung zugestimmt.

 

Militärring:

 

Bei 13 Ja Stimmen einstimmig zugestimmt.

 

2. Abstimmung über die gesamte Maßnahme:

 

Einstimmig zugestimmt, sofern die oben formulierte Maßgabe beachtet wird.