TOP Ö 6: Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters gemäß § 36 Abs. 5 i.V.m. § 67 Abs. 3 GO NW und § 5 der Hauptsatzung der Stadt Köln durch die Bezirksbürgermeisterin/den Bezirksbürgermeister