TOP Ö 4: Einführung und Verpflichtung des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin gemäß § 36 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Rates in Verbindung mit § 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und § 5 der Hauptsatzung der Stadt Köln durch den Altersvorsitzenden bzw. die Altersvorsitzende