1.        Der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses wird mehrheitlich gegen 6 Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

2.        Der Änderungsvorschlag von Herrn Reiferscheid wird einstimmig unterstützt.

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.      beschließt, nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für die Flurstücke 455, 456, 457, 464, 559, 569, 570 und 597 (alle Gemarkung Köln, Flur 28) in Köln-Altstadt/Nord —Ar­beits­ti­tel: Al­ten­berger Straße/Breslauer Platz in Köln-Altstadt/Nord— einzuleiten mit dem Ziel, insbesondere Art und Maß des Vorhabens festzusetzen;

2.      nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 2;

3.      beschließt, den am 30.06.2009 gefassten Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 2 Abs. 1 BauGB für das Gebiet zwischen Altenberger Straße, Raiffeiseneck und Breslauer Platz —Arbeitstitel: Altenberger Straße/Breslauer Platz in Köln-Altstadt/Nord— aufzuheben.

4.      Anlage 2 der Vorlage, Punkt 3, 4. Satz wird ersetzt durch:

          Sollte im weiteren Planverfahren durch eine fachgutachterliche Betrachtung nachgewiesen werden, dass an dieser Stelle einer gesunden Wohnverhältnisse entsprechende Wohnnutzung nicht realisiert werden kann, ist diese an anderer Stelle im Plangebiet vorzusehen.“


Abstimmungsergebnis:

Der geänderten Vorlage (mit dem Vorschlag von Herrn Reiferscheid) wird mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt, mit der Bitte an die nachfolgenden Gremien, der Änderung zu folgen