Anmerkung:
Die Wahl findet gemäß Antrag der Fraktion pro Köln geheim statt.
Vorschlag der Verwaltung:
Oberbürgermeister Jürgen Roters
Vorschläge des Rates:
Vorschlag 1: (SPD)
Martin Börschel
Michael Zimmermann
Susana dos Santos Herrmann
Vorschlag 2: (CDU)
Karl-Jürgen Klipper
Christoph Kahl
Vorschlag 3: (Grüne)
Barbara Moritz
Jörg Frank
Vorschlag 4: (FDP)
Ralph Sterck
Vorschlag 5: (pro Köln)
Markus Wiener
Manfred Rouhs
Vorschlag 6: (Die Linke)
Jörg Detjen
Bei der geheimen Wahl werden 91 Stimmen abgegeben.
Davon ungültig: -- Stimmen
Enthaltungen -- Stimmen
Damit liegen 91 gültige Stimmen vor, die sich wie folgt verteilen:
Vorschlag 1: 26 Stimmen
Vorschlag 2: 25 Stimmen
Vorschlag 3: 20 Stimmen
Vorschlag 4: 9 Stimmen
Vorschlag 5: 5 Stimmen
Vorschlag 6: 6 Stimmen
Nach der Auswertung der Stimmen durch das Verteilungsverfahren nach
Hare/Niemeyer sind folgende Personen gewählt:
Vorschlag 1:
Martin Börschel
Michael Zimmermann
Susana dos Santos Herrmann
Vorschlag 2:
Karl-Jürgen Klipper
Christoph Kahl
Vorschlag 3:
Barbara Moritz
Jörg Frank
Vorschlag 4:
Ralph Sterck
Vorschlag 6:
Jörg Detjen
Der Beschluss
lautet demnach wie folgt:
1. Der Rat entsendet in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Köln
GmbH (SWK):
Oberbürgermeister Jürgen Roters
(Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW den Oberbürgermeister bzw. die/den von ihm
vorgeschlagene(n) Bedienstete(n) der Stadt Köln)
2. Des Weiteren schlägt der Rat der
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke
Köln GmbH folgende 9 Mitglieder zur
Wahl in den Aufsichtsrat vor:
1. Martin Börschel
2. Michael Zimmermann
3. Susana dos Santos Herrmann
4. Karl-Jürgen Klipper
5. Christoph Karl
6. Barbara Moritz
7. Jörg Frank
8. Ralph Sterck
9. Jörg Detjen
Er beauftragt den
städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der
Stadtwerke Köln GmbH entsprechend zu
votieren.
Die Benennung gilt für die
Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die
Gesellschafterversammlung der SWK aufgrund der Vorschläge des Rates neue
Aufsichtsratsmitglieder bestellen kann. Sie endet in jedem Fall mit dem
Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei dem
Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt
Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen benannten
Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder
in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Benennung eine
Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat.