Anmerkung:

 

Die Wahl findet gemäß Antrag der Fraktion pro Köln geheim statt.

 

Vorschlag der Verwaltung:

 

Oberbürgermeister Jürgen Roters

 

Vorschläge des Rates:

 

Vorschlag 1: (SPD)

Martin Börschel

Michael Zimmermann

Susana dos Santos Herrmann

 

Vorschlag 2: (CDU)

Karl-Jürgen Klipper

Christoph Kahl

 

Vorschlag 3: (Grüne)

Barbara Moritz

Jörg Frank

 

Vorschlag 4: (FDP)

Ralph Sterck

 

Vorschlag 5: (pro Köln)

Markus Wiener

Manfred Rouhs

 

Vorschlag 6: (Die Linke)

Jörg Detjen

 

Bei der geheimen Wahl werden 91 Stimmen abgegeben.

Davon             ungültig:                      -- Stimmen

                        Enthaltungen              -- Stimmen

 

Damit liegen 91 gültige Stimmen vor, die sich wie folgt verteilen:

 

Vorschlag 1:              26 Stimmen

Vorschlag 2:              25 Stimmen

Vorschlag 3:              20 Stimmen

Vorschlag 4:                9 Stimmen

Vorschlag 5:                5 Stimmen

Vorschlag 6:                6 Stimmen

 

Nach der Auswertung der Stimmen durch das Verteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer sind folgende Personen gewählt:

 

Vorschlag 1: 

Martin Börschel

Michael Zimmermann

Susana dos Santos Herrmann

 

Vorschlag 2: 

Karl-Jürgen Klipper

Christoph Kahl

 

Vorschlag 3: 

Barbara Moritz

Jörg Frank

 

Vorschlag 4: 

Ralph Sterck

 

Vorschlag 6: 

Jörg Detjen

 

 

Der Beschluss lautet demnach wie folgt:

 

1. Der Rat entsendet in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Köln GmbH (SWK):

   Oberbürgermeister Jürgen Roters

 

   (Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW den Oberbürgermeister bzw. die/den von ihm

   vorgeschlagene(n) Bedienstete(n) der Stadt Köln)

 

2. Des Weiteren schlägt der Rat der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke
    Köln GmbH folgende 9 Mitglieder zur Wahl in den Aufsichtsrat vor:

 

1. Martin Börschel

2. Michael Zimmermann

3. Susana dos Santos Herrmann

4. Karl-Jürgen Klipper

5. Christoph Karl

6. Barbara Moritz

7. Jörg Frank

8. Ralph Sterck

9. Jörg Detjen

 

   Er beauftragt den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der
   Stadtwerke Köln GmbH entsprechend zu votieren.

 

Die Benennung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschafterversammlung der SWK aufgrund der Vorschläge des Rates neue Aufsichtsratsmitglieder bestellen kann. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen benannten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Benennung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat.