Anmerkung:

 

Die Wahl findet gemäß Antrag der Fraktion pro Köln geheim statt.

 

Vorschlag der Verwaltung:

 

Beigeordnete Marlis Bredehorst

 

Vorschläge des Rates:

 

Vorschlag 1: (SPD)

Götz Bacher

Polina Frebel

 

Vorschlag 2: (CDU)

Hans-Werner Bartsch

Carsten Schwettmann

 

Vorschlag 3: (Grüne)

Gerd Brust

Matthias Welpmann

 

Vorschlag 4: (FDP)

Ralph Sterck

 

Vorschlag 5: (pro Köln)

Bernd M. Schöppe

Manfred Rouhs

 

Vorschlag 6: (Die Linke)

Horst Heinrichs

 

Bei der geheimen Wahl werden 91 Stimmen abgegeben.

Davon             ungültig:                      -- Stimmen

                        Enthaltungen              -- Stimmen

 

Damit liegen 91 gültige Stimmen vor, die sich wie folgt verteilen:

 

Vorschlag 1:              26 Stimmen

Vorschlag 2:              25 Stimmen

Vorschlag 3:              20 Stimmen

Vorschlag 4:                9 Stimmen

Vorschlag 5:                5 Stimmen

Vorschlag 6:                6 Stimmen

 

Nach der Auswertung der Stimmen durch das Verteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer sind folgende Personen gewählt:

 

Vorschlag 1: 

Götz Bacher

Polina Frebel

 

Vorschlag 2: 

Hans-Werner Bartsch

Carsten Schwettmann

 

Vorschlag 3: 

Gerd Brust

Matthias Welpmann

 

Vorschlag 4: 

Ralph Sterck

 

Vorschlag 6: 

Horst Heinrichs

 

 

Der Beschluss lautet demnach wie folgt:

 

Der Rat der Stadt Köln entsendet folgende 9 Mitglieder in den Aufsichtsrat der AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH:

1) Beigeordnete Marlis Bredehorst


Gem. § 113 Abs. 2 GO NW den Oberbürgermeister bzw. einen von ihm vorgeschlagenen
Bediensteten der Stadt Köln


2) Götz Bacher

3) Polina Frebel

4.) Hans-Werner Bartsch

5.)Carsten Schwettmann

6) Gerd Brust

7) Matthias Welpmann

8) Ralph Sterck

9) Horst Heinrichs

 

Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden.


Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen entsandten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat.