Beschluss: ungeändert beschlossen

Anmerkung:

 

Die Wahl findet gemäß Antrag der Fraktion pro Köln geheim statt.

 

Vorschlag der Verwaltung:

 

Oberbürgermeister Jürgen Roters

 

Vorschläge des Rates:

 

Vorschlag 1: (SPD)

Monika Möller

Michael Neubert

 

Vorschlag 2: (CDU)

Walter Grau

 

Vorschlag 3: (Grüne)

Bettina Tull

 

Vorschlag 4: (FDP)

Yvonne Gebauer

 

Vorschlag 5: (pro Köln)

Judith Wolter

 

Bei der geheimen Wahl werden 91 Stimmen abgegeben.

Davon             ungültig:                      -- Stimmen

                        Enthaltungen              4 Stimmen

 

Damit liegen 87 gültige Stimmen vor, die sich wie folgt verteilen:

 

Vorschlag 1:              26 Stimmen

Vorschlag 2:              25 Stimmen

Vorschlag 3:              21 Stimmen

Vorschlag 4:              10 Stimmen

Vorschlag 5:                5 Stimmen

 

Nach der Auswertung der Stimmen durch das Verteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer sind folgende Personen gewählt:

 

Vorschlag 1: 

Monika Möller

Michael Neubert

 

Vorschlag 2: 

Walter Grau

 

Vorschlag 3: 

Bettina Tull

 

Vorschlag 4: 

Yvonne Gebauer

 

 

Der Beschluss lautet demnach wie folgt:

 

Der Rat der Stadt Köln schlägt der Hauptversammlung der AG Zoologischer Garten Köln vor, die derzeitigen städtischen Aufsichtsratsmitglieder abzuberufen und folgende sechs Mitglieder neu in den Aufsichtsrat zu wählen:

1) Oberbürgermeister Jürgen Roters

 

(gem. § 113 Abs. 2 GO NRW den Oberbürgermeister bzw. ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter)

2) Monika Möller

3) Michael Neubert

4) Walter Grau

5) Bettina Tull

6) Yvonne Gebauer

 

Er beauftragt den städtischen Vertreter in der Hauptversammlung der AG Zoologischer Garten Köln, entsprechend zu votieren. Die Benennung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Hauptversammlung aufgrund der Vorschläge des Rates neue Aufsichtsratsmitglieder bestellen kann. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ.

Bei dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen benannten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Benennung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat.