Beschlüsse:

 

I. Beschluss in der Fassung des 2. Alternativbeschlusses gemäß Antrag von Ratsmitglied Houben:

 

Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW das in Anlage 2 beigefügte Modell „21+4“ zur Regelung der Sonderöffnungszeiten der Verkaufsstellen in den Kölner Stadtteilen für das Jahr 2010 und 2011.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion pro Köln, der Fraktion Die Linke.Köln sowie mit den Stimmen der Ratsmitglieder Dr. Müser (Freie Wähler – Kölner Bürger Bündnis) und Zimmermann (Deine Freunde) gegen die Stimmen der FDP-Fraktion abgelehnt.

 

 

 

II. Beschluss in der Fassung des 3. Alternativbeschlusses gemäß Antrag von Ratsmitglied Gey:

 

Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW das in Anlage 3 beigefügte Modell „24+3“ zur Regelung der Sonderöffnungszeiten der Verkaufsstellen in den Kölner Stadtteilen für das Jahr 2010 und 2011.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion pro Köln, der Fraktion Die Linke.Köln sowie mit den Stimmen der Ratsmitglieder Dr. Müser (Freie Wähler – Kölner Bürger Bündnis) und Zimmermann (Deine Freunde) abgelehnt.

 

 

 

Beschluss gemäß Verwaltungsvorschlag:

 

Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW das in Anlage 1 beigefügte Modell „21+3“ zur Regelung der Sonderöffnungszeiten der Verkaufsstellen in den Kölner Stadtteilen für das Jahr 2010 und 2011.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion zugestimmt.