Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss

 

Der Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln stellt gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung der Stadt Köln den Bedarf für die Beauftragung eines Unternehmens zur Durchführung der Umzüge in die Interimspielstätten über 485.000,-- € (netto) fest. Die Bühnen der Stadt Köln werden beauftragt, die dafür erforderliche Ausschreibung vorzunehmen.

 

Ein Vergabevorbehalt wird nicht ausgesprochen.

 


 

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des

 

Hauptausschusses

Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes

Die Bezirksvertretung genehmigt

gemäß § 36 Abs.5 Satz 2 i.V.m
§ 60 Abs. 1 Satz 3 GO NW

Der Ausschuss genehmigt vorstehende Dringlichkeitsentscheidung
nach § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NW

 

vorstehende Dringlichkeitsent-

scheidung des Bezirksbürgermeisters

und eines Mitglieds der BV

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig genehmigt.