Beschluss
Der Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln stellt gemäß § 60 Abs. 2
Satz 1 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung der Stadt Köln den Bedarf für
die Beauftragung eines Unternehmens zur Durchführung der Umzüge in die
Interimspielstätten über 485.000,-- € (netto) fest. Die Bühnen der Stadt Köln
werden beauftragt, die dafür erforderliche Ausschreibung vorzunehmen.
Ein Vergabevorbehalt wird nicht ausgesprochen.
Der Rat genehmigt gemäß § 60
Abs. 1 Satz 3 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des |
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Hauptausschusses |
Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes |
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Die
Bezirksvertretung genehmigt gemäß § 36 Abs.5 Satz 2
i.V.m |
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Der Ausschuss genehmigt vorstehende
Dringlichkeitsentscheidung |
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vorstehende
Dringlichkeitsent- scheidung des Bezirksbürgermeisters und eines Mitglieds der BV |
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig genehmigt.