Beschluss:

(entsprechend der Beschlussfassung der BV Chorweiler und des Wirtschaftsausschusses)

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.      für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan in der Anlage 2 dargestellten Bereich eine Planänderung gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Ziel einzuleiten, die Flächen im Sinne der Stadtentwicklung und der städtebaulichen Zielvorgaben zukunftsorientiert anzupassen und neu zu ordnen;

2.      die am 24.06.2008 vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossenen Vorgaben der IIRA und die Anregungen aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung zu den Beschlüssen der Bezirksvertretungen in die Neudarstellung des Flächennutzungsplanes zu übernehmen und

3.      die 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit der gemäß § 5 Abs. 5 BauGB (i. V. m. § 2a BauGB) als Anlage beigefügten Begründung mit Umweltbericht offenzulegen.

 

Folgende Änderungs-Nr. wird aus dem Beschlussvorschlag herausgenommen:

-607/1,Ortsumgehung Esch

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt