Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln stimmt
dem als Anlage 2 beigefügten Wirtschaftsplan 2010 der Stadtentwässerungsbetriebe
Köln, AöR (StEB) gem. § 7 Abs. 2 der StEB-Satzung mit folgender Einschränkung
zu:„Aktivitäten der StEB, die Mehrausgaben im städtischen Haushalt zur Folge
haben, sind zunächst einzelfallbezogen zwischen der Stadt Köln und den StEB
abzustimmen, damit die Verwaltung zu eventuell erforderlichen über- oder
außerplanmäßigen Ausgaben des städtischen Haushalts gesonderte Entscheidungen
des Rates der Stadt Köln einholen kann“.
Gleichzeitig nimmt der Rat den aktualisierten Tilgungsplan des Trägerdarlehens ab 01.01.2010, der als Anlage 3 beigefügt ist, zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimme der FDP-Fraktion und der Fraktion pro Köln