Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln stimmt dem als Anlage 2 beigefügten Wirtschaftsplan 2010 der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB) gem. § 7 Abs. 2 der StEB-Satzung mit folgender Einschränkung zu:„Aktivitäten der StEB, die Mehrausgaben im städtischen Haushalt zur Folge haben, sind zunächst einzelfallbezogen zwischen der Stadt Köln und den StEB abzustimmen, damit die Verwaltung zu eventuell erforderlichen über- oder außerplanmäßigen Ausgaben des städtischen Haushalts gesonderte Entscheidungen des Rates der Stadt Köln einholen kann“.

Gleichzeitig nimmt der Rat den aktualisierten Tilgungsplan des Trägerdarlehens ab 01.01.2010, der als Anlage 3 beigefügt ist, zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimme der FDP-Fraktion und der Fraktion pro Köln