Beschluss:
Der Rat beschließt, zugunsten der Zusatzversorgungskasse
der Stadt Köln (ZVK) folgende Verpflichtungserklärung abzugeben:
„Die Stadt Köln verpflichtet sich, für den Fall der Beendigung der
Mitgliedschaft und der Zahlungsunfähigkeit der gemeinsamen Betriebskrankenkasse
Köln an die ZVK den nach § 15 Absatz 1 der ZVK-Satzung fälligen
Ausgleichsbetrag abzüglich der zunehmenden Kapitaldeckung unbeschadet des § 15
Absatz 3 der vorgenannten Satzung zu zahlen.“
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimme der Fraktion pro Köln