Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat
beschließt, gem. § 27c Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und
zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW.S.568), zuletzt geändert am 19. Juni
2007 (GV.NRW.S.226), ber. 15. August 2007 (GVBl.S.316),
1.
den
Entwurf der 9. Änderung des Landschaftsplans Köln (Naturschutzgebiet
Baadenberger Senke, Stöckheimer See und große Laache) gemäß den Anlagen 1 bis 3
für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen,
2.
den
Auslegungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen,
3.
die
Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Der Ausschuss Umwelt und Grün verzichtet auf eine erneute Vorlage bei gleichlautendem Beschluss der nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der Beschlussvorlage der Verwaltung einstimmig zu.