Beschluss: ungeändert beschlossen

Anmerkung:

 

Die Wahl findet gemäß Antrag der Fraktion pro Köln geheim statt.

 

Vorschlag der Verwaltung:

 

Oberbürgermeister Jürgen Roters

 

Vorschläge des Rates:

 

Vorschlag 1: (SPD, CDU, Grüne und FDP)                       Vorschlag 5: (pro Köln)

 

1. Martin Börschel                                                                 Markus Wiener

2.Winrich Granitzka

3. Jörg Frank

4. Sylvia Laufenberg

 

Bei der geheimen Wahl werden 91 Stimmen abgegeben.

Davon             ungültig:                      -- Stimmen

                        Enthaltungen              4 Stimmen

 

Damit liegen 87 gültige Stimmen vor, die sich wie folgt verteilen:

 

Vorschlag 1:              82 Stimmen

Vorschlag 5:                5 Stimmen

 

Nach der Auswertung der Stimmen durch das Verteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer sind folgende Personen gewählt:

 

Vorschlag 1: 

 

1. Martin Börschel

2.Winrich Granitzka

 

 

Der Beschluss lautet demnach wie folgt:

 

Der Rat schlägt der Gesellschafterversammlung der Flughafen Köln/Bonn GmbH folgende 3 Mitglieder zur Wahl in den Aufsichtsrat vor:

 

1. Oberbürgermeister Jürgen Roters

 

(Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW den Oberbürgermeister bzw. die/den von ihm

vorgeschlagene(n) Bedienstete(n) der Stadt Köln)

 

2. Martin Börschel

3.Winrich Granitzka

 

Er beauftragt den städt. Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Köln/Bonn GmbH entsprechend zu votieren.

 

Die Benennung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschafterversammlung der FKB aufgrund der Vorschläge des Rates neue Aufsichtsratsmitglieder bestellen kann. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen benannten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Benennung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat.