Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 70493/03 für das Gebiet zwischen der Düsseldorfer Straße im Osten, entlang der südlichen Abgrenzung des WA 2 und der öffentlichen Grünfläche des Stammheimer Ufers im Westen, der nördlichen Abgrenzung des WA 2 in senkrechter Verlängerung bis zur Düsseldorfer Straße folgend —Arbeitstitel: Düsseldorfer Straße in Köln-Mülheim, 1. Änderung— nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke.Köln und bei Stimmenthaltung der Fraktion pro Köln zugestimmt.