Beschluss:
In der Wahlprüfungssache betreffend den Wahleinspruch des
Herrn Karl-Heinz Daniel, Köln, Einspruchsführer,
vom 30. September 2009, eingegangen am 6. Oktober 2009, gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeister-, Rats- und Bezirksvertretungswahl in Köln am 30. August 2009 wird beschlossen:
Der Wahleinspruch ist unbegründet. Der Wahleinspruch wird zurückgewiesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.