Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

In der Wahlprüfungssache betreffend den Wahleinspruch der

 

Frau Daniela Müller, Köln, Einspruchsführerin,

 

vom 01.09.2009, eingegangen am 08.09.2009, gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeister-, Rats- und Bezirksvertretungswahl in Köln am 30. August 2009 wird beschlossen:

 

Der Wahleinspruch ist unbegründet. Der Wahleinspruch wird zurückgewiesen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

__________

Anmerkung:

Ratsmitglied Frebel ist bei der Beratung der Punkte 10.4 bis 10.6 abwesend.