Beschluss:
In der Wahlprüfungssache betreffend den Wahleinspruch des
Herrn Markus Hock, Köln, Einspruchsführer,
vom 02.09.2009, eingegangen am selben Tag, gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeister-, Rats- und Bezirksvertretungswahl in Köln am 30. August 2009 wird beschlossen:
Der Wahleinspruch ist unbegründet. Der Wahleinspruch wird zurückgewiesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
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Anmerkung:
Ratsmitglied Frebel nimmt an der Beratung und der Abstimmung nicht teil.