Beschluss:

In der Wahlprüfungssache betreffend den Wahleinspruch des

Herrn Markus Hock, Köln, Einspruchsführer,

vom 02.09.2009, eingegangen am selben Tag, gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeister-, Rats- und Bezirksvertretungswahl in Köln am 30. August 2009 wird beschlossen:

Der Wahleinspruch ist unbegründet. Der Wahleinspruch wird zurückgewiesen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

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Anmerkung:

Ratsmitglied Frebel nimmt an der Beratung und der Abstimmung nicht teil.