Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

In der Wahlprüfungssache betreffend den Wahleinspruch der

Frau Annemarie Ferdinand, Köln, Einspruchsführerin,

vom 05.10.2009, eingegangen am 06.10.2009, gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeister-, Rats- und Bezirksvertretungswahl in Köln am 30. August 2009 wird beschlossen:

Der Wahleinspruch ist unbegründet. Der Wahleinspruch wird zurückgewiesen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.